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Richtlinie zur Aufnahme von Tieren

 

CAMPING PINAR SAN JOSÉ

HECAMO DE TURISMO SL, firmierend unter dem Handelsnamen CAMPING PINAR SAN JOSÉ, mit der Steuernummer 32864916D und Sitz in ZAHORA Nº 17, BARBATE (CÁDIZ), erlässt gemäß Artikel 29.2 des Gesetzes 7/2023 vom 28. März zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren folgende AUFNAHMEREGELUNG FÜR HAUSTIERE für den Campingplatz CAMPING PINAR SAN JOSÉ, basierend auf den nachstehenden Bedingungen:

BEDINGUNGEN

Camping Pinar San José versteht sich als „haustierfreundliche“ Einrichtung und erlaubt die Anwesenheit und Unterbringung von Haustieren nach vorheriger Bestätigung, sofern der Halter die nachfolgenden Regelungen einhält.

1. Zulassung von Haustieren

Folgende Arten von Haustieren sind im Betrieb erlaubt:

  • Frettchen

  • Katzen

  • Hunde

  • Vögel

  • Andere Tiere, die ausdrücklich von der Direktion genehmigt wurden

Nicht gestattet sind:

  • Potenziell gefährliche Hunde (PPP) und Mischlinge gemäß gesetzlicher Vorschriften

  • Tiere mit Anzeichen von Aggressivität, Krankheit oder mangelnder Hygiene

  • Tiere in der Paarungszeit

Kunden, die mit Haustieren anreisen möchten, müssen die Verfügbarkeit vorab prüfen und dies bei der Reservierung angeben oder das Personal informieren.

Haustiere sind nur in “Breña”-Bungalows erlaubt, und zwar von September bis Juni, maximal 2 Tiere pro Bungalow und Reservierung, nach vorheriger Bestätigung.

Auf Stellplätzen sind Haustiere das ganze Jahr über erlaubt, maximal 3 Tiere pro Reservierung, ebenfalls mit vorheriger Bestätigung.

Bei der Reservierung oder beim Einchecken muss eine gültige Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten vorgelegt werden, die den Tierhalter mit einschließt.

Für die Unterbringung von Haustieren fällt eine tägliche Gebühr pro Tier gemäß der veröffentlichten Preisliste an.

Haustiere müssen über die vorgeschriebenen Impfungen verfügen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen (Mikrochip, Eigentumsnachweis). Das Camping behält sich das Recht vor, entsprechende Dokumente jederzeit einzusehen.

Tierhalter müssen die Vorschriften des Gesetzes 7/2023 oder einer ersetzenden Regelung befolgen.

2. Vorschriften für Aufenthalt und Verhalten 2.1. Gemeinsame Bereiche

  • Haustiere dürfen sich nur in Begleitung ihrer Halter in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten und müssen jederzeit gesichert sein.

  • Katzen und Frettchen müssen in Transportboxen sein.

  • Hunde müssen an der Leine sein und ggf. einen Maulkorb tragen.

Füttern ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Der Halter muss geeignete Utensilien mitbringen.

Der Halter ist verpflichtet, eventuelle Hinterlassenschaften zu entfernen. Das Personal kann hierbei unterstützen.

Haustiere sind in folgenden Bereichen verboten:

  • Sportplätze

  • Öffentliche Toiletten

  • Schwimmbäder

  • Kinderspielplatz

  • Supermarkt

2.2. Hygienisch empfindliche Bereiche

Laut Königlichem Dekret 1021/2022 vom 13. Dezember:

  • Tiere dürfen nicht in Bereiche, in denen Lebensmittel zubereitet, gelagert oder verkauft werden.

  • Das Restaurant hat eigene Regelungen, da es ausgelagert ist.

2.3. Unterbringung in Bungalows/Stellplätzen

  • Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Unterkünften bleiben.

  • Ruhestörung ist zu vermeiden.

  • Haustiere dürfen nicht auf Betten oder Möbel steigen.

  • Das Waschen von Tieren in Duschen, Waschbecken etc. ist verboten – dafür gibt es einen ausgewiesenen Bereich.

3. Zugang von Assistenzhunden 3.1. Erlaubt ist der Zugang von:

  • Diensthunden der Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden, im Dienst

  • Assistenzhunden für Menschen mit Behinderungen, gemäß regionalem Recht

3.2. Vorschriften für Assistenzhunde

Halter müssen:

  • Ausweis, Assistenzkarte und Gesundheitsunterlagen mitführen

  • Der Hund muss sichtbar gekennzeichnet sein (z. B. am Halsband) und einen Mikrochip tragen

  • Der Hund muss beim Halter bleiben und ordnungsgemäß gesichert sein

  • Nicht erlaubt sind Assistenzhunde in: Lebensmittelbereichen, Personalzonen, Pools

Zugang kann verweigert werden, wenn:

  • Eine akute Gefahr besteht

  • Das Tier erkennbar krank, unhygienisch oder verwahrlost ist

4. Vorzeitige Beendigung und Haftung 4.1. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann die Unterkunft ohne Erstattung beendet werden. 4.2. Bei Weigerung zu gehen, kann die Polizei hinzugezogen werden. 4.3. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kann der Fall gemeldet werden. 4.4. Tierhalter haften für Schäden und Störungen, die durch ihr Tier entstehen. 4.5. Hecamo de Turismo S.L. behält sich das Recht vor, Schadensersatz vom Tierhalter einzufordern.

Zahora, 8. Oktober 2023

Die Geschäftsführung

Dirección

Carretera de Vejer-Caños de Meca. Km 10,2

11159 BARBATE - CÁDIZ - Andalucía Spain

Teléfono. +34 951129002 

mail. info@campingpinarsanjose.com

Registro

Registernr. CM/CA/0053

Kategorie 1

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